Betreuungsverein

Die Abteilung Betreuungsverein wurde am 01. November 1993 auf Grund des am 01. Januar 1992 in Kraft
getretenen Betreuungsgesetzes (BtG) gegründet.
Durch das Betreuungsgesetz wurden die bisherigen Institutionen Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige abgelöst mit dem Ziel, weit reichende Verbesserungen für behinderte, psychisch kranke und altersgebrechliche Menschen zu schaffen.

Voraussetzungen (Auszug aus § 1896 BGB)

1. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

2. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfe, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

Tätigkeitsschwerpunkte der Abt. Betreuungsverein:

  • Suche und Vermittlung geeigneter Personen, die ehrenamtlich eine Betreuung Übernehmen wollen.
  • Information, Beratung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuer/innen.
  • Führung eigener Betreuungen, wenn keine ehrenamtlichen Betreuer/innen zur Verfügung stehen.
  • Unterstützung und Beratung in allen Fragen zum Betreuungsrecht.
  • Information und Beratung über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
  • Informations- und Beratungsgespräche für Betroffene (z. B. über Bedeutung und Notwendigkeit einer Betreuung, Alternativen, etc).

Einzugsbereich:

Zollernalbkreis

Kontakt

Silvia Senner, Tel.: 07476 / 899-128, Fax: 07476 / 899-144
 
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